Psychotherapeut*innen gemeinsam stark!

Ziele PP
1. Ambulante psychotherapeutische Versorgung:

Gerade in der Pandemie zeigt sich, dass der psychotherapeutische Versorgungsbedarf bei weitem nicht gedeckt ist. Darüber hinaus bestehen speziell für Migrant*innen und deren Familien und auch für weitere Personengruppen Sonderbedarfe, die von der Bedarfsplanung und der KVB bislang konsequent ignoriert werden.


2. Kostenerstattung:

Solange der psychotherapeutische Versorgungsbedarf nicht gedeckt ist, ist es Aufgabe der Kammer, die Pschotherapie in der Kostenerstattung politisch zu vertreten und die sog. Kostenerstattungspsychotherapeut*innen durch Serviceleistungen zu unterstützen.


3. Digitalisierung

kann sinnvoll und nützlich sein, sie ist allerdings kein Selbstzweck. Angebote dürfen nicht überhastet und dann zwingend eingesetzt werden, bevor Wirksamkeit und Sicherheit ausreichend geprüft wurden. Das Durchsetzen der Telematik-Infrastruktur zu Lasten von Leistungserbringer*innen und Patient*innen lehnen wir ab. Stopp des Honorarabzugs bei fehlender TI-Anbindung. Datensicherheit und Patient*innen-Datenschutz muss an erster Stelle stehen.


4. GOÄ/GOP:

Die längst überfällige Überarbeitung der Gebührenordnung von Beihilfe und PKV (GOÄ/GOP) muss die bestehenden psychotherapeutischen Leistungen deutlich besser honorieren und neue effektive psychotherapeutische Leistungen ins System aufnehmen.


5. Neue Versorgungsformen:

Die Kammer muss sich intensiv für eine sachgerechte Weiterentwicklung neuer Versorgungsmodelle engagieren und für Psychotherapie und Psychotherapeut*innen eine fachgerechte Beteiligung erarbeiten (z.B. G-BA-Richtlinie zur Versorgung schwer psychisch erkrankter Versicherter, bei stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung oder bei Versorgungsverträgen für bestimmte Patient*innen-Gruppen).


6. Neuropsychologie in Bayern:

Die Möglichkeiten für Sonderbedarfszulassungen für Neuropsychologische Psychotherapie sollten bayernweit noch viel öfter genutzt werden.


7. Tarifverträge:

Gemeinsam mit ver.di sollen die bayerischen Tarifverträge daraufhin untersucht werden, wo Psychotherapeut*innen als Berufsgruppe verankert werden müssen, um dann entsprechende Vergütungsregelungen zu verhandeln. Nur wenn die Kliniken auch für uns Entwicklungschancen bieten, werden sie auf Dauer ein hohes Versorgungsniveau halten können.


8. Psychotherapeutische Kompetenzen

müssen auch in der stationären Versorgung sachgerecht gewürdigt und verankert werden.


9. Positionen von Psychotherapeut*innen in Kliniken:

Gemeinsam mit den Klinikleitungen sind bessere Aufstiegsmöglichkeiten und Leitungsfunktionen zu gewährleisten. Nur wenn die Kliniken auch für uns Entwicklungschancen bieten, werden sie auf Dauer ein hohes Versorgungsniveau halten können.


10. Die G-BA-Personalrichtlinie Psychiatrie (PPP-RL)

muss so überarbeitet werden, dass in den Kliniken auch tatsächlich psychotherapeutische Behandlungen für alle Patient*innen in ausreichendem Umfang möglich werden.


11. Adäquate Vergütungsregelungen für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA):

Hier muss auch von den Kliniken ein faires Miteinander mit den tariflich zu bezahlenden Weiterbildungsteilnehmer*innen der zukünftigen Generation ermöglicht werden.


12. Forensik/Maßregelvollzug – Strafvollzug:

Wir wollen uns für eine bessere psychotherapeutische Versorgung einsetzen, eine bessere Stellung der Kolleg*innen in den Einrichtungen, aber auch dafür, dass forensische und neuropsychologische Sachverständige vor Gericht tätig werden können.


13. Perspektiven zur Prävention psychischer Erkrankungen:

In der Pandemie sehen wir, dass die Prävention psychischer Störungen in Kindergarten und Schule beginnen und vor allem strukturelle Ansatzpunkte im Blick haben muss. Jugendhilfe und Kultusministerium sind wichtige Partner. Die Neugestaltung des Präventionsgesetzes nach dem Koalitionsvertrag kann wertvolle Impulse geben.


14. Rehabilitation:

Psychotherapeutisches Arbeiten hat hier eine herausgehobene Bedeutung. Deshalb muss an einer adäquaten Stellenplanung und sachgerechten Mitwirkungsregelungen mit Aufstiegsmöglichkeiten in den Reha-Kliniken gearbeitet werden.


15. Psychosoziale Beratung und Jugendhilfe

stellen – wie der öffentliche Gesundheitsdienst – in der Pandemiezeit wertvolle und unverzichtbare Hilfsangebote dar: sie müssen weiter gestärkt werden. Die konzeptionelle Bedeutung der Psychotherapie für diesen Bereich sollte durch die Einbeziehung in die zukünftige Fachpsychotherapeut*innen- Weiterbildung gestärkt werden.


16. Sozialpsychiatrische Versorgung:

Niedrigschwellige kostenfreie psychosoziale Angebote, wie z.B. gemeindenahe Sozialpsychiatrische Dienste, müssen erhalten und fachgerecht ausgebaut werden.

Ziele KJP
1. Übergangsregelungen für KJP:

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird ein Weiterbildungsgebiet für die zukünftigen Psychotherapeut*innen. Wir fordern Übergangsregelungen, die eine Abwertung der heutigen KJP verhindern.


2. Ambulante psychotherapeutische Versorgung:

Gerade in der Pandemie zeigt sich, dass der psychotherapeutische Versorgungsbedarf bei weitem nicht gedeckt ist. Darüber hinaus bestehen speziell für Migrant*innen und deren Familien und auch für weitere Personengruppen Sonderbedarfe, die von der Bedarfsplanung und der KVB bislang konsequent ignoriert werden.


3. Kostenerstattung:

Solange der psychotherapeutische Versorgungsbedarf nicht gedeckt ist, ist es Aufgabe der Kammer, die Psychotherapie in der Kostenerstattung politisch zu vertreten und die sog. Kostenerstattungspsychotherapeut*innen durch Serviceleistungen zu unterstützen.


4. Digitalisierung

kann sinnvoll und nützlich sein, sie ist allerdings kein Selbstzweck. Angebote dürfen nicht überhastet und dann zwingend eingesetzt werden, bevor Wirksamkeit und Sicherheit ausreichend geprüft wurden. Das Durchsetzen der Telematik-Infrastruktur zu Lasten von Leistungserbringer*innen und Patient*innen lehnen wir ab. Stopp des Honorarabzugs bei fehlender TI-Anbindung. Datensicherheit und Patient*innen-Datenschutz muss an erster Stelle stehen.


5. GOÄ/GOP:

Die lange überfällige Überarbeitung der Gebührenordnung von Beihilfe und PKV (GOÄ/GOP) muss die bestehenden psychotherapeutischen Leistungen deutlich besser honorieren und neue effektive psychotherapeutische Leistungen ins System aufnehmen.


6. Neue Versorgungsformen:

Die Kammer soll sich intensiv für sachgerechte Weiterentwicklung neuer Versorgungsmodelle engagieren und für Psychotherapie und Psychotherapeut*innen dort eine sachgerechte Beteiligung erarbeiten (z.B. G-BA- Richtlinie zur Versorgung schwer psychisch erkrankter Versicherter, bei stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung oder bei Versorgungsverträgen für bestimmte Patient*innengruppen).


7. Tarifverträge:

Gemeinsam mit ver.di sollen die bayerischen Tarifverträge daraufhin untersucht werden, wo Psychotherapeut*innen (PP und KJP) als Berufsgruppe verankert werden müssen, um dann entsprechende Vergütungsregelungen zu verhandeln.


8. Positionen von Psychotherapeut*innen in Kliniken:

Gemeinsam mit den Klinikleitungen sind bessere Aufstiegsmöglichkeiten und Leitungsfunktionen zu gewährleisten. Nur wenn die Kliniken auch für uns Entwicklungschancen bieten, werden sie auf Dauer ein hohes Versorgungsniveau halten können.


9. Die G-BA-Personalrichtlinie Psychiatrie (PPP-RL)

muss so überarbeitet werden, dass in den Kliniken auch tatsächlich psychotherapeutische Behandlungen für alle Patient*innen in ausreichendem Umfang möglich werden. Die Strukturprüfungen des MDK müssen unsere psychotherapeutischen Kompetenzen in der Behandlungsführung sachgerecht würdigen.


10. Adäquate Vergütungsregelungen für Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA):

Hier muss auch von den Kliniken ein faires Miteinander mit den tariflich zu bezahlenden Weiterbildungsteilnehmer*innen der zukünftigen Generation ermöglicht werden.


11. Forensik/Maßregelvollzug – Strafvollzug:

Wir wollen uns für eine bessere psychotherapeutische Versorgung einsetzen, eine bessere Stellung der Kolleg*innen in den Einrichtungen, aber auch dafür, dass forensische und neuropsychologische Sachverständige vor Gericht tätig werden können.


12. Perspektiven zur Prävention psychischer Erkrankungen:

In der Pandemie sehen wir, dass die Prävention psychischer Störungen in Kindergarten und Schule beginnen und vor allem strukturelle Ansatzpunkte im Blick haben muss. Jugendhilfe und Kultusministerium sind wichtige Partner. Die Neugestaltung des Präventionsgesetzes nach dem Koalitionsvertrag kann wertvolle Impulse geben.


13. Rehabilitation:

Psychotherapeutisches Arbeiten hat hier eine herausgehobene Bedeutung. Deshalb muss an einer adäquaten Stellenplanung und sachgerechten Mitwirkungsregelungen mit Aufstiegsmöglichkeiten in den Reha-Kliniken gearbeitet werden.


14. Psychosoziale Beratung und Jugendhilfe

stellen – wie der öffentliche Gesundheitsdienst – in der Pandemiezeit wertvolle und unverzichtbare Hilfsangebote dar: sie müssen weiter gestärkt werden. Die konzeptionelle Bedeutung der Psychotherapie für diese Bereiche sollte durch die Einbeziehung in die zukünftige Fachpsychotherapeut*innen- Weiterbildung gestärkt werden.


15. Sozialpsychiatrische Versorgung:

Niedrigschwellige kostenfreie psychosoziale Angebote, wie z.B. gemeindenahe Sozialpsychiatrische Dienste, müssen erhalten und ausgebaut werden.